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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Folgt die Behörde der in der Stellungnahme der Partei zur Beweisaufnahme vertretenen Auffassung nicht, bedeutet dies keine Verletzung des Parteiengehörs.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100192.X06Im RIS seit
11.07.2001