RS Vwgh 1996/2/26 94/10/0192

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Folgt die Behörde der in der Stellungnahme der Partei zur Beweisaufnahme vertretenen Auffassung nicht, bedeutet dies keine Verletzung des Parteiengehörs.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100192.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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