RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0040

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs3 idF 1987/576;
ForstG 1975 §17 Abs4 idF 1987/576;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/15 92/10/0002 2

Stammrechtssatz

Da die Forstbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 17 Abs 3 und 4 ForstG zu prüfen hat, hat sie bei der Beurteilung eines Rodungsansuchens, welches sich auf die Behauptung einer Agrarstrukturverbesserung stützt, auch deren Vorliegen nach jeder Richtung hin zu untersuchen.

(Hinweis E 28.9.1982, VwSlg 10835 A/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100040.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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