RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0148

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art7;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Überprüfung des angefochtenen Bescheides auf seine Rechtmäßigkeit durch den VwGH hat ausschließlich unter dem Gesichtspunkt seiner Übereinstimmung mit dem Gesetz zu erfolgen. Ob in anderen Fällen dem Gesetz zuwidergehandelt wurde, ist in der Frage der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ohne Bedeutung.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100148.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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