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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7;Rechtssatz
Die Überprüfung des angefochtenen Bescheides auf seine Rechtmäßigkeit durch den VwGH hat ausschließlich unter dem Gesichtspunkt seiner Übereinstimmung mit dem Gesetz zu erfolgen. Ob in anderen Fällen dem Gesetz zuwidergehandelt wurde, ist in der Frage der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ohne Bedeutung.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100148.X02Im RIS seit
20.11.2000