RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0216

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Von der Bekanntgabe der von der Behörde verwerteten Beweismittel in der für die Wahrung des Parteiengehörs vorgeschriebenen Form kann nicht schon deshalb abgesehen werden, weil der Partei die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt sein mußte.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100216.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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