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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Von der Bekanntgabe der von der Behörde verwerteten Beweismittel in der für die Wahrung des Parteiengehörs vorgeschriebenen Form kann nicht schon deshalb abgesehen werden, weil der Partei die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt sein mußte.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100216.X04Im RIS seit
20.11.2000