RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0132

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1;
ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

Voraussetzung der Erteilung eines forstbehördlichen Auftrages nach § 172 Abs 6 ForstG 1975 ist, daß es sich bei der betreffenden Fläche zum Zeitpunkt des Zuwiderhandelns gegen forstliche Vorschriften und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG 1975 gehandelt hat (Hinweis E 24.10.1994, 93/10/0227).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100132.X02

Im RIS seit

07.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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