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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1 Z4;Rechtssatz
Weder die nicht konkretisierte Behauptung eines "öffentlichen Politikums" und eines "behördlichen Willküraktes" - noch der Hinweis auf behauptete "Gesetzesverstöße" Dritter stellen Anhaltspunkte für wichtige Gründe iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG dar, die geeignet wären, die volle Unbefangenheit des betreffenden Verwaltungsorgans in Zweifel zu setzen.
Schlagworte
Ablehnung wegen Befangenheit Einfluß auf die SachentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100148.X03Im RIS seit
20.11.2000