RS Vwgh 1996/2/26 95/10/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Weder die nicht konkretisierte Behauptung eines "öffentlichen Politikums" und eines "behördlichen Willküraktes" - noch der Hinweis auf behauptete "Gesetzesverstöße" Dritter stellen Anhaltspunkte für wichtige Gründe iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG dar, die geeignet wären, die volle Unbefangenheit des betreffenden Verwaltungsorgans in Zweifel zu setzen.

Schlagworte

Ablehnung wegen Befangenheit Einfluß auf die Sachentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100148.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten