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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, daß sich das aus dem geplanten Steinbruch abgebaute Material für den lokalen und regionalen Straßenbau und Flußbau sowie Hangsicherungen eignet und auch für diese Zwecke verwendet werden wird, reicht weder aus, um schon eindeutig ein öffentliches Interesse iSd § 17 Abs 3 ForstG 1975 erkennen zu können, noch zur Beantwortung der Frage, ob es sich dabei um ein das Interesse an der Walderhaltung übersteigendes öffentliches Interesse handelt (Hinweis E 30.3.1981, 3787/80 und E 26.2.1985, 84/07/0387, 0388).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100151.X01Im RIS seit
20.11.2000