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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Aus der Mitteilung des Gemeinderates an den Nachbarn betreffend einen von diesem im Baubewilligungsverfahren gestellten Devolutionsantrag, daß "die Entscheidung über den
Antrag vom ... gem § 38 AVG so lange ausgesetzt" wird, "bis
über das Bewilligungsverfahren durch die sachlich zuständige Baubehörde erster Instanz (Bürgermeister) entschieden wurde", ist eindeutig ein normativer Abspruch über die Aussetzung des Verfahrens abzuleiten. Diese Mitteilung stellt daher einen Bescheid dar.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Baurecht PlanungswesenBescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBesondere Rechtsgebiete BaurechtBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050041.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017