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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Effizienz eines Kontrollsystems wird nicht an der subjektiven Meinung des gewerberechtlichen Geschäftsführers oder der im Kontrollsystem eingebundenen Personen gemessen, sondern nach einem objektiven Maßstab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994040214.X01Im RIS seit
20.11.2000