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L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe WienNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Berufung des Eigentümers einer Liegenschaft, von der aus der Gebrauch iSd Wr GebrauchsabgabeG erfolgen soll, ist auch dann zurückzuweisen, wenn er nach Erhebung der Berufung und Ablauf der Berufungsfrist Eigentümer wurde (Hinweis E 14.1.1987, 86/05/0170), wenn er während der offenen Berufungsfrist zur Erhebung der Berufung nicht legitimiert war und somit den Eintritt der Rechtskraft nicht verhindern konnte.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050013.X02Im RIS seit
12.06.2001