RS Vwgh 1996/2/27 95/05/0278

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1996
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauO OÖ 1976 §61 Abs1;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 89/05/0011 3

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine nachträgliche Baubewilligung erteilt werden kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Erlassung des Abbruchauftrages vorliegenden Sachverhalt zu prüfen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995050278.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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