RS Vwgh 1996/2/27 96/05/0013

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Veröffentlicht am 27.02.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
StVO 1960 §82;

Rechtssatz

Die StVO sieht in bezug auf ein Verfahren zur Erteilung der Bewilligung zur Benützung des öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes eine Parteistellung weder des Liegenschaftseigentümers noch eines Dritten vor. Die Berufung einer Nichtpartei in diesem Sinne gegen den Bescheid, mit dem eine Bewilligung gem § 82 StVO erteilt worden ist, ist daher als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050013.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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