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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die StVO sieht in bezug auf ein Verfahren zur Erteilung der Bewilligung zur Benützung des öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes eine Parteistellung weder des Liegenschaftseigentümers noch eines Dritten vor. Die Berufung einer Nichtpartei in diesem Sinne gegen den Bescheid, mit dem eine Bewilligung gem § 82 StVO erteilt worden ist, ist daher als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996050013.X03Im RIS seit
12.06.2001