RS Vwgh 1996/2/27 96/05/0013

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Veröffentlicht am 27.02.1996
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L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §431;
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §2 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/09 92/06/0054 1

Stammrechtssatz

Der Käufer einer Liegenschaft, dessen Eigentumserwerb im Grundbuch noch nicht durchgeführt ist, hat gemäß § 431 ABGB noch kein Recht an der Sache sondern lediglich ein Recht auf die Sache (Hinweis E 16.12.1982, 81/06/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050013.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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