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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 4Stammrechtssatz
Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, daß möglicherweise die Voraussetzungen für ein Nachsichtsverfahren gegeben sind (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040029.X04Im RIS seit
20.11.2000