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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Die Tatsache, daß die Arbeitsuchende in einer Niederschrift nur eine ihr gestellte Frage wahrheitsgemäß beantwortet hat, steht der Annahme einer Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG nicht entgegen (hier: die Arbeitssuchende erklärt, die ihr zugewiesene Beschäftigung nur vorübergehend annehmen zu können).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080080.X01Im RIS seit
18.10.2001