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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Ablagern von gefährlichen Abfällen außerhalb genehmigter Abfallbehandlungsanlagen ist jedenfalls unzulässig (Hinweis E 22.12.1992, 92/05/0162), die Errichtung und der Betrieb solcher Anlagen sind - wie auch gewerbliche Betriebsanlagen - mit Bescheid zu genehmigen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994050325.X03Im RIS seit
25.01.2001