RS Vwgh 1996/2/27 94/08/0103

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Veröffentlicht am 27.02.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BAO §293;
BSVG §23 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/08 90/08/0069 5

Stammrechtssatz

Änderungen des Einheitswertes werden immer dann nach dem zweiten Satz des § 23 Abs 5 BSVG wirksam, solange nicht ein Fall des ersten Satzes vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080103.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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