RS Vfgh 1993/6/24 B634/91, B635/91, B1410/92

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Veröffentlicht am 24.06.1993
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Index

90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960

Norm

B-VG Art83 Abs2
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit bzw Aufhebung von Verordnungen der BH Spittal an der Drau, mit denen auf der Drautal, der Mölltal und der Großglockner Straße ein Fahrverbot für LKW ab einer bestimmten Tonnage verfügt wurde, mit E v 24.06.93, V2-4/93 ua.

Die Beschwerdeführer wurden durch die angefochtenen, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot abweisenden Bescheide im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter dadurch verletzt, daß die belangte Behörde eine Sachzuständigkeit in Anspruch genommen hat, die ihr vor dem Hintergrund der durch die Aufhebung bereinigten Rechtslage nicht zustand.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B634.1991

Dokumentnummer

JFR_10069376_91B00634_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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