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90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit bzw Aufhebung von Verordnungen der BH Spittal an der Drau, mit denen auf der Drautal, der Mölltal und der Großglockner Straße ein Fahrverbot für LKW ab einer bestimmten Tonnage verfügt wurde, mit E v 24.06.93, V2-4/93 ua.
Die Beschwerdeführer wurden durch die angefochtenen, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot abweisenden Bescheide im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter dadurch verletzt, daß die belangte Behörde eine Sachzuständigkeit in Anspruch genommen hat, die ihr vor dem Hintergrund der durch die Aufhebung bereinigten Rechtslage nicht zustand.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B634.1991Dokumentnummer
JFR_10069376_91B00634_01