RS Vwgh 1996/2/28 95/07/0098

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
AWG 1990 §29 Abs2;
AWG 1990 §29 Abs5 Z4;
AWG 1990 §29 Abs5;
B-VG Art131 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Unabhängig von der Parteistellung gem § 29 Abs 5 Z 4 AWG 1990 kann auch einer Standortgemeinde und den unmittelbar angrenzenden Gemeinden der Behandlungsanlage aus einem der anderen Rechtsgründe des § 29 Abs 5 AWG 1990 Parteistellung zukommen, welche auch subjektiv-öffentliche Rechte und damit ein Beschwerderecht iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG gewährt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Parteistellung ausdrücklich auf § 29 Abs 5 Z 4 AWG 1990, losgelöst von allenfalls in den im § 29 Abs 2 AWG 1990 aufgezählten Rechtsvorschriften eingeräumten Rechten gestützt wird.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070098.X07

Im RIS seit

08.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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