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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/03/0169 E 24. November 1999Rechtssatz
Unter den Kompetenztatbestand des Art 10 Abs 1 Z 9 B-VG fällt auch das baubehördliche Verfahren hinsichtlich der Eisenbahnanlagen, woraus gefolgert werden kann, daß für Eisenbahnanlagen eine gesonderte Baubewilligung (nach Landesgesetzen) nicht in Betracht kommt (Hinweis E 30.5.1995, 94/05/0053).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994030314.X01Im RIS seit
17.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012