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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Können die von einem Beamten im Rahmen der angestrebten Nebenbeschäftigung ausgeübten Tätigkeiten unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs 2 BDG 1979 ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben, rechtfertigt die Untersagung einer Teiltätigkeit wegen Vermutung der Befangenheit in Ausübung des Dienstes nicht ohne weiteres ein generelles Verbot der Ausübung der Nebenbeschäftigung (im Beschwerdefall entfaltet ein Beamter der BPolDion für eine Fahrschule die Tätigkeit der Überstellung von Fahrzeugen an die Prüfungsörtlichkeit, Vorsorge für einen reibungslosen Ablauf der Prüfung und übt die Funktion als Beisitzer bei der praktischen Fahrprüfung aus, wobei nur diese Funktion die Vermutung der Befangenheit in Ausübung des Dienstes begründet).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120260.X06Im RIS seit
12.06.2001