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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FG 1949 §28 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/03/0219 E 12. September 1984 VwSlg 11506 A/1984 RS 1Stammrechtssatz
Im Ausspruch des Verfalles nach § 28 Abs 2 des Fernmeldegesetzes ist keine bloße Strafmaßnahme, die nach Ablauf der Verjährungsfristen nach § 31 Abs 1 und Abs 2 oder nach § 31 Abs 3 VStG 1950 nicht mehr zulässig wäre, sondern eine die Ordnung des Funkverkehrs betreffende Sicherungsmaßnahme zu erblicken, die nach § 17 Abs 3 VStG auch ungeachtet der eingetretenen Vollstreckungsverjährung vorgenommen werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994030263.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010