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82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationRechtssatz
Quasianlaßfall; Anlaßfallwirkung der Aufhebung einiger Worte in §19 Abs3 und Abs4 ÄrzteG mit E v 02.10.92, G338/91.
Soweit die Beschwerde vom Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, ist sie unzulässig.
Mit der hier in Rede stehenden (mit dem angefochtenen Bescheid widerrufenen) Bewilligung (zur Ausübung einer fachärztlichen Tätigkeit auch an einem zweiten Berufssitz) wurde der Erstbeschwerdeführerin eine höchstpersönliche Befugnis eingeräumt, die das zur Konkursmasse gehörige Vermögen nicht betrifft. Der Masseverwalter ist daher zur Anfechtung des eine solche Bewilligung widerrufenden Bescheides nicht legitimiert.
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B634.1992Dokumentnummer
JFR_10069375_92B00634_2_01