RS Vfgh 1993/6/25 B634/92

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Veröffentlicht am 25.06.1993
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Index

82 Gesundheitsrecht
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Quasianlaßfall; Anlaßfallwirkung der Aufhebung einiger Worte in §19 Abs3 und Abs4 ÄrzteG mit E v 02.10.92, G338/91.

Soweit die Beschwerde vom Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, ist sie unzulässig.

Mit der hier in Rede stehenden (mit dem angefochtenen Bescheid widerrufenen) Bewilligung (zur Ausübung einer fachärztlichen Tätigkeit auch an einem zweiten Berufssitz) wurde der Erstbeschwerdeführerin eine höchstpersönliche Befugnis eingeräumt, die das zur Konkursmasse gehörige Vermögen nicht betrifft. Der Masseverwalter ist daher zur Anfechtung des eine solche Bewilligung widerrufenden Bescheides nicht legitimiert.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B634.1992

Dokumentnummer

JFR_10069375_92B00634_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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