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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §47;Rechtssatz
§ 47 BDG 1979 schaltet § 56 Abs 2 zweiter Tatbestand BDG 1979 nicht aus. Der zweite Untersagungstatbestand nach § 56 Abs 2 BDG 1979 erfaßt bereits im Vorfeld des § 47 BDG 1979 Fallkonstellationen, die regelmäßig und typisch wegen der Nahebeziehung zwischen Nebenbeschäftigung und dienstlicher Tätigkeit die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen: Damit aber soll § 56 Abs 2 zweiter Tatbestand BDG 1979 gerade den tatsächlichen Eintritt vorhersehbarer Befangenheitssituationen verhindern, deren Lösung § 47 BDG 1979 vor Augen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994120144.X01Im RIS seit
20.11.2000