RS Vwgh 1996/2/28 95/07/0176

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §42 Abs2;
WRG 1959 §107 Abs1;
WRG 1959 §111 Abs4;

Rechtssatz

Daß die nach § 111 Abs 4 WRG Betroffenen in der Berufung das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 111 Abs 4 WRG bestritten haben, vermag daran nichts zu ändern, da sie durch ihre Zustimmung im erstinstanzlichen Verfahren präkludiert waren. Präkludierte Einwendungen aber hindern die Anwendung des § 111 Abs 4 WRG nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070176.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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