Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Daß die nach § 111 Abs 4 WRG Betroffenen in der Berufung das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 111 Abs 4 WRG bestritten haben, vermag daran nichts zu ändern, da sie durch ihre Zustimmung im erstinstanzlichen Verfahren präkludiert waren. Präkludierte Einwendungen aber hindern die Anwendung des § 111 Abs 4 WRG nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070176.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013