RS VwGH Erkenntnis 1996/02/28 95/07/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1996
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Nachstehende Beschwerde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/07/0140,0142,0145,0147,0149,0152,0154,0156,0158 Rechtssatz

Die bloße "Grundnachbarschaft" als solche verleiht keine Parteistellung nach § 12 Abs 2 WRG.

Im RIS seit
12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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