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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/14 95/19/0295 1Stammrechtssatz
Der Fremde hat die ihm zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel initiativ darzulegen. Soll das Fehlen von Unterhaltsmitteln durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ersetzt werden, so hat der Fremde ihre Tragfähigkeit darzutun, indem er die Vermögensverhältnisse desjenigen, der sich für ihn verpflichtet, darlegt.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995180328.X01Im RIS seit
02.05.2001