RS Vwgh 1996/2/29 94/18/1109

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Veröffentlicht am 29.02.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §10;
AVG §59 Abs1;
FrG 1993 §7 Abs6;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0060 E 25. März 1987 RS 1(hier: Erteilung einer befristeten Aufenthaltsbewilligung)

Stammrechtssatz

Die Erteilung eines befristeten Sichtvermerkes bei Vorliegen eines auf keine bestimmte Dauer gerichteten Sichtvermerksantrages stellt sich auch als Versagung eines über die Dauer der Befristung hinausreichenden Sichtvermerkes dar.

Schlagworte

Inhalt des Spruches DiversesIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1Spruch Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994181109.X02

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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