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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AufG 1992 §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/01/0060 E 25. März 1987 RS 1(hier: Erteilung einer befristeten Aufenthaltsbewilligung)Stammrechtssatz
Die Erteilung eines befristeten Sichtvermerkes bei Vorliegen eines auf keine bestimmte Dauer gerichteten Sichtvermerksantrages stellt sich auch als Versagung eines über die Dauer der Befristung hinausreichenden Sichtvermerkes dar.
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1Spruch DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994181109.X02Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011