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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/11/07 94/20/0739 1Stammrechtssatz
Macht der Asylwerber geltend, er sei im Transportmittel so versteckt gewesen, daß es ihm aus objektiver Sicht ohne fremde Hilfe nicht möglich gewesen wäre, Verfolgungssicherheit in einem Durchreisestaat in Anspruch zu nehmen, so hat sich die Behörde mit diesem Vorbringen und dessen Glaubwürdigkeit auseinanderzusetzen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200074.X01Im RIS seit
20.11.2000