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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §123 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/22 93/09/0030 2Stammrechtssatz
Ein Verdacht ist bei einfacher Wahrscheinlichkeit einer Dienstpflichtverletzung zu bejahen, wobei der Disziplinarbehörde ein nicht geringer Beurteilungsspielraum ("Subsumtionsspielraum") bei prognostischer Sicht der Lage zuzugestehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996090038.X03Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
24.10.2013