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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §123 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Verdacht besteht, daß ein Beamter (im Einleitungsbeschluß wörtlich wiedergegebene) Äußerungen getan hat, die seinen mittelbaren Vorgesetzen herabzusetzen geeignet sind, oder aus denen die Absicht hervorgeht, diesem Vorgesetzen schaden zu wollen, so erscheint die Subsumtion dieses Verhaltens unter § 43 Abs 2 BDG 1979, insbesondere in ihrem Aspekt der Erhaltung des Betriebsfriedens und eines Klimas, in dem dienstliche Zusammenarbeit möglich ist, denkmöglich und nicht von vornherein ausgeschlossen (Hinweis E 16.11.1995, 93/09/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996090038.X04Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
24.10.2013