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L94408 Krankenanstalt Spital VorarlbergNorm
ASVG §339;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/11/0280Rechtssatz
Ob über das Vorhaben eines Krankenversicherungsträgers ein Einvernehmen iSd § 339 ASVG zustandegekommen ist oder nicht, ist gemäß § 9 Abs 3 Vlbg SpitalG 1990 im Verfahren zur Erteilung der Errichtungsbewilligung für ein Ambulatorium insoweit von Belang, als davon abhängt, ob es für die begehrte Bewilligung überhaupt einer Bedarfsfeststellung durch die Landesregierung bedarf. Dies erfordert vor Erteilung der Errichtungsbewilligung eine Klärung dieser Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110274.X04Im RIS seit
11.07.2001