Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/04/0173 95/04/0172Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/08/19 91/06/0031 1Stammrechtssatz
Die Einhaltung des § 44 Abs 2 AVG ist Sache des Verhandlungsleiters. Wenn dieser im Gegenstand die SCHRIFTLICHE Einwendung entgegennimmt und dem Protokoll als DESSEN BESTANDTEIL anschließt, muß dies so gewertet werden, als ob der Antrag korrekt gestellt worden wäre (Hinweis E 5.10.1976, VwSlg 9141 A/1976). Damit ist die Einwendung als rechtzeitig eingebracht anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995040171.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2011