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L94404 Krankenanstalt Spital OberösterreichNorm
ABGB §1167;Rechtssatz
Der öffentlich-rechtliche Pflegegebührenanspruch (Sondergebührenanspruch) eines Krankenanstaltenträgers gegen einen Pflegling ist nicht an die Erfüllung eines Behandlungsvertrages geknüpft. Maßgeblich ist iZ allein die nach ganzen Tagen zu bemessende Dauer des stationären Aufenthaltes des Pfleglings im Krankenhaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110240.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011