RS Vwgh 1996/3/19 93/11/0274

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Veröffentlicht am 19.03.1996
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Index

L94408 Krankenanstalt Spital Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
SpitalG Vlbg 1990 §9 Abs3;
SpitalG Vlbg 1990 §9 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/11/0280

Rechtssatz

Eine im Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle zu geringe Anzahl niedergelassener Zahnbehandler führt notwendig zu längeren Wartezeiten. Diese sind daher der entscheidende Indikator für die Beurteilung der Bedarfsfrage (hier: eine Wartezeit von mehr als zwei Wochen bei etwa der Hälfte der niedergelassenen Zahnärzte weist deutlich auf ein Versorgungsdefizit hin).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993110274.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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