Index
L94408 Krankenanstalt Spital VorarlbergNorm
AVG §45 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/11/0280Rechtssatz
Eine im Verhältnis zur Zahl der Behandlungsfälle zu geringe Anzahl niedergelassener Zahnbehandler führt notwendig zu längeren Wartezeiten. Diese sind daher der entscheidende Indikator für die Beurteilung der Bedarfsfrage (hier: eine Wartezeit von mehr als zwei Wochen bei etwa der Hälfte der niedergelassenen Zahnärzte weist deutlich auf ein Versorgungsdefizit hin).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110274.X03Im RIS seit
11.07.2001