RS Vwgh 1996/3/19 95/04/0205

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Veröffentlicht am 19.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

AVG §13 Abs3;
BergG 1975 §95 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Das Fehlen des Berechtigungsnachweises iSd § 95 Abs 1 Z 1 BergG ist einer Verbesserung zugänglich und daher kein Grund zur sofortigen Zurückweisung des Antrages.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Beilagen Gewerberecht Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel Gewerberecht Verbesserungsauftrag Bejahung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040205.X03

Im RIS seit

07.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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