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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Das Fehlen des Berechtigungsnachweises iSd § 95 Abs 1 Z 1 BergG ist einer Verbesserung zugänglich und daher kein Grund zur sofortigen Zurückweisung des Antrages.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Beilagen Gewerberecht Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel Gewerberecht Verbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995040205.X03Im RIS seit
07.05.2001