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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Behörde erster Instanz den Antrag des Fremden auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes zurückgewiesen hat, ändert nichts am Rechtsmittelausschluß des § 70 Abs 3 FrG 1993. Verfahrensrechtliche Bescheide wie die Zurückweisung eines Antrages unterliegen nach stRsp des VwGH hinsichtlich des Instanzenzuges - mangels abweichender gesetzlicher Anordnung (was hier der Fall ist) - denselben Vorschriften, die für den Instanzenzug in der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Verwaltungsangelegenheiten (der Sache) maßgebend sind.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996210213.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009