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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs2;Rechtssatz
Die Kosten der endgültigen Entsorgung eines bereits geborgenen und auf dem Land zwischengelagerten Fahrzeuges sind keine Kosten der Zerstörung eines Hindernisses iSd § 28 Abs 4 SchiffahrtsG 1990.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995030284.X01Im RIS seit
20.11.2000