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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Vollzug / ZurückweisungsBRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Zurückweisung der Anträge auf Ausstellung einer Negativbestätigung bzw. auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zu Kaufverträgen wegen Vorliegens von Umgehungsgeschäften.
Durch den bekämpften Bescheid würden die beiden Verkäufergesellschaften in die Lage versetzt, die gegenständlichen Miteigentumsanteile zu veräußern, sodaß die beschwerdeführende Gesellschaft selbst bei Stattgebung der an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde nicht mehr in den Besitz der mit den Anteilen verbundenen Wohneinheiten kommen könnte.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B1307.1993Dokumentnummer
JFR_10069098_93B01307_01