RS Vwgh 1996/3/20 96/03/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §49 Abs1;
VStG §38;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/31 95/03/0271 2

Stammrechtssatz

Die Tatsache einer Zeugnisentschlagung ist schon ihrem Sinn und Zweck nach kein für die Beweiswürdigung verwertbarer Umstand.

Schlagworte

Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030015.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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