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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/31 95/03/0271 2Stammrechtssatz
Die Tatsache einer Zeugnisentschlagung ist schon ihrem Sinn und Zweck nach kein für die Beweiswürdigung verwertbarer Umstand.
Schlagworte
Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030015.X03Im RIS seit
19.03.2001