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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / BaurechtRechtssatz
Folge
Entfernungsauftrag für eine konsenslos aufgestellte "Gerätehütte" (§113 Abs2 Z3 lita Nö BauO).
Da im Hinblick auf die Schwierigkeiten einer allfälligen Wiederherstellung des früheren Zustandes mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für die Beschwerdeführerin ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre und keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, ist dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung Folge zu geben.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B1525.1993Dokumentnummer
JFR_10069086_93B01525_01