RS Vfgh 1993/9/14 B1525/93

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Veröffentlicht am 14.09.1993
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / Baurecht

Rechtssatz

Folge

Entfernungsauftrag für eine konsenslos aufgestellte "Gerätehütte" (§113 Abs2 Z3 lita Nö BauO).

Da im Hinblick auf die Schwierigkeiten einer allfälligen Wiederherstellung des früheren Zustandes mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für die Beschwerdeführerin ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre und keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, ist dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung Folge zu geben.

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1993:B1525.1993

Dokumentnummer

JFR_10069086_93B01525_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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