RS Vwgh 1996/3/20 94/03/0124

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Veröffentlicht am 20.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

LuftfahrtG 1958 §47 Abs1;
VStG §5 Abs2;

Rechtssatz

Wer in Österreich eine Unterrichtstätigkeit auf dem Gebiet des Zivilflugwesens entfaltet, hat sich über die einschlägigen in Österreich geltenden Bestimmungen hiezu zu informieren, sodaß ein allfälliger Rechtsirrtum nicht iSd § 5 Abs 2 VStG unverschuldet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994030124.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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