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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §285 Abs1;Rechtssatz
Die Dauer einer Verhandlung bzw die Dauer der Beratung durch die Behörde sagt für sich nichts über die Rechtmäßigkeit des abgabenbehördlichen Verfahrens aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150085.X13Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011