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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Die Ausrichtung der Entlohnung für erbrachte Leistung an der Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972 in der Stammfassung im Zusammenhalt mit der Tatsache, daß die Ehegattin des Abgabepflichtigen unentgeltlich Leistungen erbringt, widerspricht jedenfalls der Annahme eines fremdüblichen Vertrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992150055.X02Im RIS seit
20.11.2000