RS Vwgh 1996/3/21 92/15/0055

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §22;
BAO §23;
EStG 1972 §2;
EStG 1972 §20;
EStG 1988 §2;
EStG 1988 §20;
UStG 1972 §21 Abs6;

Rechtssatz

Die Ausrichtung der Entlohnung für erbrachte Leistung an der Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972 in der Stammfassung im Zusammenhalt mit der Tatsache, daß die Ehegattin des Abgabepflichtigen unentgeltlich Leistungen erbringt, widerspricht jedenfalls der Annahme eines fremdüblichen Vertrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992150055.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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