RS Vwgh 1996/3/21 94/15/0085

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;
BAO §93 Abs3 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/13/0136 2

Stammrechtssatz

Die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO liegt im Ermessen (vgl § 20 BAO) der Behörde. Die Ermessensentscheidung ist dementsprechend zu begründen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 303 Rz 37).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150085.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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