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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;Rechtssatz
Das der Bestrafungen nach § 64 Abs 5 KFG zugrundeliegende Fehlverhalten (Lenken eines Kfz ohne österreichische Lenkerberechtigung) wird nicht dadurch relativiert, daß der Fremde als Chauffeur tätig war, denn gerade von einem Berufskraftfahrer, den ein besonders hohes Maß an Verantwortung trifft, muß verlangt werden, sich über die österreichischen Vorschriften betreffend das Lenken von Kraftfahrzeugen zu informieren und daran zu halten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995181265.X04Im RIS seit
11.07.2001