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19/05 MenschenrechteNorm
FrG 1993 §18 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0533 1 (hier: einmalige Androhung der Erlassung eines Aufenthaltsverbots nach erstmaliger rechtskräftiger Verurteilung (hier wegen Einbruchsdiebstahls) und rechtskräftige Verurteilung wegen Mitwirkung an der Anstiftung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach der Androhung).Stammrechtssatz
Allein der Umstand, daß sich der Fremde trotz - mehrmaliger - Androhung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht von der Begehung gravierender Straftaten (hier ua Einbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung, Verstöße gegen § 64 Abs 1 KFG und § 5 Abs 1 StVO) abhalten ließ, rechtfertigt jedenfalls den Schluß, daß das Aufenthaltsverbot zur Erreichung der in Art 8 Abs 2 MRK genannten Ziele - hier zur Verhinderung von strafbaren Handlungen - dringend geboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996180105.X02Im RIS seit
20.11.2000