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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Bei einer sich zu Ungunsten der Partei auswirkenden Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO ist in der Begründung der positiven Ermessensentscheidung darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (Hinweis E 6.12.1990, 90/16/0155, 0165, VwSlg 6559 F/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150085.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011