RS Vwgh 1996/3/21 94/15/0085

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Bei einer sich zu Ungunsten der Partei auswirkenden Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO ist in der Begründung der positiven Ermessensentscheidung darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorzug eingeräumt wurde (Hinweis E 6.12.1990, 90/16/0155, 0165, VwSlg 6559 F/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994150085.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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