RS Vwgh 1996/3/21 92/15/0069

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §28;

Rechtssatz

Bei Vermietung und Verpachtung liegt nur dann eine Einkunftsquelle vor, wenn innerhalb eines noch überschaubaren Zeitraumes ein Gesamtüberschuß erzielt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992150069.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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