RS Vwgh 1996/3/21 92/15/0069

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §28;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0156 E 23. April 1985 RS 1(hier: 26 Jahre)

Stammrechtssatz

Wenn die aufgetretenen Verluste durch Einnahmen aus Vermietung erst nach 27 Jahren gedeckt sein werden, kann nicht mehr davon gesprochen werden, daß "in absehbarer Zeit" die Erzielung positiver Einkünfte möglich ist (Hinweis E 19.10.1983, 83/13/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992150069.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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